Unser Mitglied Jonas Licht, der bei der Energieagentur in Göttingen arbeitet, hat uns Einblicke in seinen Arbeitsalltag gegeben und über das Thema Photovoltaik auf dem Balkon berichtet.
Wenn du leider nicht dabei sein konntest, haben wir hier für dich die wichtigsten Informationen und Tipps zusammengestellt – erfahre wie auch du aktiv werden kannst!
Photovoltaik auf dem Balkon
Eine Photovoltaik-Anlage für den Balkon besteht in der Regel aus ein bis zwei Photovoltaikmodulen und einem Wechselrichter der an das Haus- oder Wohnungsstromnetz angeschlossen wird. Es gibt zahlreiche Halterungsmöglichkeiten für die Anbringung am Balkon, im Garten, an der Wand, auf dem Gartenschuppen oder sogar auf dem Hausdach. Dennoch sind häufig noch individuelle Lösungen notwendig.
Mit einer solchen Mini-PV-Anlage lässt sich der eigene Stromverbrauch durch Solarstrom unterstützen, wodurch Tagsüber weniger Strom aus dem Netz benötigt wird.
Weitere Informationen und Details sind auf der Homepage der Verbraucherzentrale zu finden. Der Link dazu ist unter der Checkliste angegeben.
1.Eignen sich die örtlichen Gegebenheiten für den Anschluss eines Steckersolar-Gerätes? Ist dort möglichst viel Sonne?
2. Sind der Montageort, die Steckdose und der Stromkreis auf dem technisch aktuellen Stand?
3. Sind Vermieter:in oder Eigentümergemeinschaft einverstanden?
4. Gibt es gegebenenfalls bau- oder satzungsrechtliche Einschränkungen, etwa durch Denkmalschutzvorschriften bei altem Ortskern?
5. Welche Anforderungen stellen der Netzbetreiber und der eventuelle Fördergeber?
6. Haben Sie das passende Angebot gefunden, das alle Anforderungen erfüllt? (Technik, Preis/Leistung, Lieferung, Montage und Anschluss, DGS-Sicherheitsstandard/künftig Gerätenorm)
7. Haben Sie ans Monitoring gedacht, um die Leistung zu checken?
8. Haben Sie Fachleute oder eine örtliche Selbstbaugruppe an der Hand, die Sie im Zweifel fragen können?
9. Ist alles klar mit der Anmeldung?
Neuerungen durch das Solarpaket 1 der Bundesregierung
- Stecker-PV-Anlagen (Balkonsolar)Anhebung der maximal zulässigen Leistung von 600 Watt auf 800 W für den Wechselrichter. Die Modulleistung darf bei max. 2.000 W liegen.
- Keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr erforderlich, nur noch im Marktstammdatenregister https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
- Stecker-PV-Anlagen dürfen solange an vorhandenen Zählern (auch Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre) betrieben werden, bis der Netzbetreiber den Zähler austauscht.
- Stecker-PV-Anlagen werden bei der Anlagenzusammenfassung (in Kombination mit größeren Dachanlagen) nicht berücksichtigt.
- Betrieb mit herkömmlichem Schukostecker soll möglich sein, dazu muss jedoch die Normung durch den VDE die DKE überarbeitet werden.
- Änderungen bei der Zustimmungspflicht von WEGs und Vermietern sind über einen anderen Gesetzentwurf geplant, aber noch im Entwurfsstatus.